
Prüfung von PSA gegen Absturz Jährlicher PSA-Check: Wir prüfen Ihre persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
10.Mai.2025 @ 8:00 - 14.Februar.2026 @ 17:00
In vielen Unternehmen werden persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSA) eingesetzt, um einer Absturzgefährdung am Arbeitsplatz wirksam zu begegnen. Doch mit der einfachen Anschaffung einer PSA und der entsprechenden Unterweisung des eingesetzten Personals ist es nicht getan. Um sicherzustellen, dass die PSA ihre lebensrettende Schutzfunktion im Ernstfall auch sicher erfüllen wird, muss sie abhängig von den jeweiligen Einsatzbedingungen (z.B. Hitze, außergewöhnliche Belastung etc.) und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf – mindestens jedoch einmal jährlich – durch eine sachkundige Person auf ihren einwandfreien Zustand hin geprüft werden.
Verantwortlicher Ansprechpartner
Die jährliche Prüfpflicht für PSA gegen Absturz ist in diversen gesetzlichen und BG-Vorschriften (z.B. DGUV-Regel 112-198) verankert. Die Verantwortung für die Durchführung der PSA-Prüfung trägt die jeweilige Unternehmerin bzw. der Unternehmer. Das Berufskletterzentrum ist ein Systemdienstleister im Bereich Absturzsicherung und seilunterstützter Höhenarbeit. Unsere sachkundigen Prüfer prüfen Ihre Ausrüstung nach Herstellervorgaben und einschlägigen Normen. Gern beantworte ich Ihre Fragen zur Prüfung und betreue Sie bei der organisatorischen Abwicklung.
Wir helfen gerne weiter!